Arbeitsumlage Stundenrückmeldung
Die Jahreshauptversammlung der Volleyballabteilung des VfL Sindelfingen hat in ihrer Sitzung vom 09.05.2023 die bisherige Beitrags- und Erstattungs-Ordnung um eine Umlagen-Ordnung ergänzt:
Unabhängig von Alter und Umlagen-Betrag müssen zum vollen Erlass der Umlage im Zeitraum November Vorjahr bis Oktober laufendes Jahr 10 Helferstunden geleistet worden sein oder anderweitige beim Abteilungsausschuss zu beantragende und der Abteilung zu Gute kommende Dienste verrichtet worden sein. Ein teilweiser Erlass ist anteilig möglich.
Jährlicher Umlagebetrag:
- Aktive Mitglieder > 18 Jahre (Stichtag 01.11. Umlagejahr, auch SchülerInnen & Studierende) 50.- €
- Jugendliche 14 – 18 Jahre (Stichtag 01.11. Umlagejahr) 30.- €
- Passive Mitglieder, die kein Angebot nutzen 0.- €
- Neumitglieder im 1. Mitgliedsjahr 0.- €
Ablauf Erhebung der Arbeitsumlage:
- Zeitraum für die jeweilige Erhebung ist der 01.11. des Vorjahrs bis 31.10. des laufenden Jahres
- Anrechenbare Dienste sind durch Antragsstellende bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres über das hierfür vorgesehene Rückmeldeformular möglich → Arbeitsumlage Stundenrückmeldung
- Der Abteilungsausschuss beschließt in der darauffolgenden Ausschusssitzung die Höhe der zu erhebenden Umlage für betroffene Antragsstellende für das zurückliegende Umlagenjahr auf Basis der im oben genannten Zeitraum geleisteten, eingetragenen und bestätigten Dienste. Alle Antragsstellende erhalten hierzu bis 01.12. eine Mitteilung.
- Die Abbuchung der Arbeitsumlage erfolgt bis zum 15.12. des laufenden Jahres von der VfL-Geschäftsstelle per Lastschrift.
